Lärm: Was tun?

Das können Sie tun, wenn Sie von Lärm betroffen sind:

1. 117 anrufen

Rufen Sie während des Lärm-Ereignisses immer die Nummer 117 an und schildern Sie die Situation. Verlangen Sie nach einer Lösung der Situation. Notieren Sie sich die Antwort, die Sie erhalten.

Bei Störungen im Zusammenhang mit Gastro-Betrieben kann zudem tagsüber die Fachgruppe Lärmschutz der Stadtpolizei kontaktiert werden: 044 411 72 73 oder stp-laerm@zuerich.ch

Zusätzlich oder alternativ können Sie die SIP Züri anrufen und eine Lösung der Situation verlangen: 044 412 72 72.

2. Eintrag erstellen auf laermgruppe.ch

Gehen Sie auf die Webseite https://www.laermgruppe.ch und erstellen Sie einen Eintrag zu ihrem Lärm-Ereignis.

3. Lärmklage verfassen und der Fachgruppe Lärm schicken

Wenn ein Gastrobetrieb (Restaurant, Club, Bar) oder ein Geschäft (24-Stunden-Shop) für den Lärm verantwortlich ist, verfassen Sie eine Lärmklage und schicken Sie sie an die Fachgruppe Lärmschutz der Stadt Zürich:

Versandadresse:

Stadt Zürich, Stadtpolizei
Kommissariat Verwaltungspolizei
Lärmschutz
Hohenbühlstrasse 15
8032 Zürich

Schicken Sie eine Kopie der Lärmklage an info@iawoqu.ch oder per Post an

Innenstadt als Wohnquartier
c/o Quartierverein Zürich 1 rechts der Limmat
Mühlegasse 31
8001 Zürich

Wenn eine «ortsfeste Anlage» (Lüftung, Klimaanlage etc.) für den Lärm verantwortlich ist, wenden Sie sich bitte an den Umwelt- und Gesundheitsschutz der Stadt Zürich: 044 412 11 73

4. Innenstadt als Wohnquartier finanziell unterstützen

Unterstützen Sie uns finanziell, indem Sie eine Spende an Innenstadt als Wohnquartier machen. Wir verwenden dieses Geld für juristische Verfahren und Öffentlichkeitsarbeit:

Kontoinformation
Kontonummer (IBAN) CH56 0900 0000 8005 9135 4
Lautend auf Quartierverein Selnau-City, Gerechtigkeitsgasse 25, 8001 Zürich
Zahlungszweck/Mitteilung Innenstadt als Wohnquartier

Fragen

Haben Sie Fragen? Wenden Sie sich jederzeit an uns: info@iawoqu.ch.